Details - Grundlagen des Vergaberechts

Das Vergaberecht stellt ein kompliziertes und unübersichtliches Regelwerk dar, dass öffentliche Auftraggeber bei der Beauftragung Dritter zwingend zu beachten haben. Welchen Vorgaben eine konkrete Beschaffungsmaßnahme entsprechen muss, ist insbesondere von der Art der beauftragten Leistung und den sogenannten Schwellenwerten abhängig. Die formalen Anforderungen an die Vergabe von Leistungen in der Praxis wachsen stetig. Dies ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass Vergabeentscheidungen in zunehmendem Maße auf Antrag sich benachteiligt fühlender Bieter durch Vergabekammern und Vergabesenate überprüft werden.
Das Seminar gibt einen Überblick über die Grundlagen des Vergaberechts sowie die unterschiedlichen Vergabeverfahrensarten und die Wahl des „richtigen“ Verfahrens. Es erläutert ferner anhand von Praxisbeispielen die Vorgehensweise bei Vorbereitung und Durchführung eines Vergabeverfahrens. Ein Schwerpunkt liegt auf der Vermeidung von Fehlern bei der Vergabe von Aufträgen durch die Vergabestelle, aber auch seitens des Bieters bei der Angebotserstellung. Im Vordergrund stehen hierbei häufig Verfahrensfragen.
RAin Dr. Angela Dageförde, Kanzlei Dageförde (Hannover), ist als Fachanwältin für Verwaltungsrecht sowie für Bau- und Architektenrecht schwerpunktmäßig im Vergaberecht tätig. Daneben verfügt Frau Dr. Dageförde über einen Lehrauftrag der Universität Hannover im Vergaberecht.

 
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